alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund
der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist, insbesondere
- Versicherungsvermittlung und damit verbundene gewerbliche Nebenrechte im Sinne der GewO in der jeweils geltenden Fassung (Vermittlung von Versicherungsverträgen)
- Berater in Versicherungsangelegenheiten (Beratung, Prüfung und Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten – Vertrag und Schaden – auch außerhalb des vermittelten, verwaltenden
Bestandes)
- Risikoprüfung und Risikoberatung
- Tätigkeit bei Verkehrsbehörden und privaten Zulassungsstelle
- Beratung, Vermittlung in folgenden Angelegenheiten: Finanzierung mit Hypothekardarlehen und Lebensversicherungen; Bausparverträge; Leasingverträge; fondsgebundene Lebensversicherungen. Kein
Versicherungsschutz für die Vermittlung von Darlehen ohne hypothekarische Sicherstellung
- Funktionär von Interessensvertretungen
- Herausgabe von Informationsmedien