Versicherungsmakler/Versichertes Risiko


alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund
der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist, insbesondere

  • Versicherungsvermittlung und damit verbundene gewerbliche Nebenrechte im Sinne der GewO in der jeweils geltenden Fassung (Vermittlung von Versicherungsverträgen)
  • Berater in Versicherungsangelegenheiten (Beratung, Prüfung und Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten – Vertrag und Schaden – auch außerhalb des vermittelten, verwaltenden Bestandes)
  • Risikoprüfung und Risikoberatung
  • Tätigkeit bei Verkehrsbehörden und privaten Zulassungsstelle
  • Beratung, Vermittlung in folgenden Angelegenheiten: Finanzierung mit Hypothekardarlehen und Lebensversicherungen; Bausparverträge; Leasingverträge; fondsgebundene Lebensversicherungen. Kein Versicherungsschutz für die Vermittlung von Darlehen ohne hypothekarische Sicherstellung
  • Funktionär von Interessensvertretungen
  • Herausgabe von Informationsmedien