Die Eckpfeiler des Versicherungsvertrags
Auch wenn diese Tätigkeit in das Berufsbild passt, verlangt der Gesetzgeber diese Pflichtversicherung. Die Meditation ist prinzipiell bei C_ABHV/EBHV inkludiert, sofern diese Tätigkeit dem
Berufsbild angehört und auch von der jeweiligen Kammer akzeptiert wird. Sollten Sie keine Berufshaftpflichtversicherung haben, also ein freier Mediator sein – dann richtet sich die Prämie nach
dem Umsatz.
- Versicherungssumme
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- € 400.000.- je Versicherungsfall
- Eine Begrenzung der Versicherungssumme ist unzulässig
- Selbstbehalte
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- € 2.000.-
- € 3.600.-
- € 5.000.-
- € 10.000.-
- Prämienberechnung
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- Mindestprämie bis Umsatz € 70.000
- Umsatzdegression
- Die Prämie wird an keinen Index angepasst
- Vertragsdauer
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- 1 Jahr mit automatischer Verlängerung
- Keine Dauerrabattklausel
- Keine Bindung
- Nachdeckung
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- Bei Beendigung oder Erlöschen der versicherten Tätigkeit: unbegrenzt
- In allen anderen Fällen: fünf Jahre
- Eine Begrenzung der Nachdeckung ist unzulässig
- Vordeckung
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- ein Jahr
- unbegrenzte Vordeckung kann optional vereinbart werden