Deckungsumfang


Neben Vermögensschäden sind auch Personen- und Sachschäden gedeckt

  • Nicht erfasst sind Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistung
  • Ansprüche auf Gewährleistung für Mängel (zB auch Entgelt für mangelhaft erbrachte Leistungen)
  • Ansprüche auf Schadenersatz, soweit sie aufgrund eines Vertrages oder einen besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Schadenersatzpflicht hinausgehen
  • kein Angehörigenausschluss
  • Mitversicherung der Tätigkeit auf eigene Rechnung innerhalb der Rechtsanwalts-GmbH mit einer Versicherungssumme von EUR 400.000. (Die Umsatzanteile müssen jedoch im GmbH-Umsatz mitgemeldet sein)
  • Vertragshaftung ist mitversichert mit Ausnahme von Erfolgs- und Garantiezusagen
  • Bürohaftpflicht inkludiert, erweitertung des Versicherungsschutzes auf Risiken der Datenverarbeitung
  • Wissentliche Pflichtverletzung mitversichert (nur reiner Vorsatz ausgeschlossen)

Mitversicherte Personen

  • gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers und solche Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes angestellt hat
  • Sämtliche Schadenersatzverpflichtungen übriger Arbeitnehmer für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung verursachen, jedoch unter Ausschluss von Personenschäden, soweit es sich um Arbeitsunfälle unter Arbeitnehmern des versicherten Betriebes im Sinne der Sozialversicherungsgesetze handelt
  • Sonstige Personen (zB Freie Mitarbeiter, Substituten, Subunternehmer, Urlaubsvertreter), die für den Versicherungsnehmer tätig werden, jedoch nur insoweit, als hiefür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung)