alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund
    der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist, insbesondere
    - Versicherungsvermittlung und damit verbundene gewerbliche Nebenrechte im Sinne der GewO in der jeweils geltenden Fassung (Vermittlung von Versicherungsverträgen)
    
- Berater in Versicherungsangelegenheiten (Beratung, Prüfung und Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten – Vertrag und Schaden – auch außerhalb des vermittelten, verwaltenden
    Bestandes)
    
- Risikoprüfung und Risikoberatung
    
- Tätigkeit bei Verkehrsbehörden und privaten Zulassungsstelle
    
- Beratung, Vermittlung in folgenden Angelegenheiten: Finanzierung mit Hypothekardarlehen und Lebensversicherungen; Bausparverträge; Leasingverträge; fondsgebundene Lebensversicherungen. Kein
    Versicherungsschutz für die Vermittlung von Darlehen ohne hypothekarische Sicherstellung
    
- Funktionär von Interessensvertretungen
    
- Herausgabe von Informationsmedien