Dazu gehören alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
- Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen in Bezug auf Finanzinstrumente (“Vermögensberatung“);
- Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung folgender Instrumente („Vermittlung von Wertpapiergeschäften“):
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- Wertpapiere
- Geldmarktinstrumente
- Finanzterminkontrakte
- Kauf- und Verkaufsoptionen und andere Finanzinstrumente einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung
- Zinsterminkontrakte und Zinsausgleichsvereinbarungen; alle von den oben angegebenen Instrumenten abgeleitete Instrumente