Die Eckpfeiler des Versicherungsvertrags
    Auch wenn diese Tätigkeit in das Berufsbild passt, verlangt der Gesetzgeber diese Pflichtversicherung. Die Meditation ist prinzipiell bei C_ABHV/EBHV inkludiert, sofern diese Tätigkeit dem
    Berufsbild angehört und auch von der jeweiligen Kammer akzeptiert wird. Sollten Sie keine Berufshaftpflichtversicherung haben, also ein freier Mediator sein – dann richtet sich die Prämie nach
    dem Umsatz.
    - Versicherungssumme
    
- 
        
            - € 400.000.- je Versicherungsfall
            
 
    - Eine Begrenzung der Versicherungssumme ist unzulässig
    
- Selbstbehalte
    
- 
        
            - € 2.000.-
            
- € 3.600.-
            
- € 5.000.-
            
- € 10.000.-
            
 
    - Prämienberechnung
    
- 
        
            - Mindestprämie bis Umsatz € 70.000
            
- Umsatzdegression
            
- Die Prämie wird an keinen Index angepasst
            
 
    - Vertragsdauer
    
- 
        
            - 1 Jahr mit automatischer Verlängerung
            
- Keine Dauerrabattklausel
            
- Keine Bindung
            
 
    - Nachdeckung
    
- 
        
            - Bei Beendigung oder Erlöschen der versicherten Tätigkeit: unbegrenzt
            
- In allen anderen Fällen: fünf Jahre
            
- Eine Begrenzung der Nachdeckung ist unzulässig
            
 
    - Vordeckung
    
- 
        
            - ein Jahr
            
- unbegrenzte Vordeckung kann optional vereinbart werden